Wertfortschreibung nach Wegfall einer Mietpreisbindung
keine fehlerbeseitigende Wertfortschreibung wegen Unterlassens der Wertfortschreibung aufgrund der Änderung der tatsächlichen
Verhältnisse
Leitsatz
1. Nach Wegfall der Mietpreisbindung für ein Grundstück ist aufgrund der Änderung der tatsächlichen Verhältnisse eine Wertfortschreibung
durchzuführen (vgl. 3, K 3312/10).
2. Das Unterlassen einer nach dem Wegfall der Mietpreisbindung bereits früher gebotenen Wertfortschreibung führt nicht zur
nachträglichen Entstehung eines Fehlers des unveränderten Einheitswerts.
3. Eine Änderung der für die Einheitsbewertung relevanten tatsächlichen Verhältnisse macht einen in früherer Zeit auf einen
vor dem Zeitpunkt der Änderung der tatsächlichen Verhältnisse ergangenen Einheitswert nicht fehlerhaft.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 8 Nr. 22 DStRE 2015 S. 986 Nr. 16 EFG 2015 S. 792 Nr. 10 Ubg 2015 S. 551 Nr. 9 AAAAE-86258
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