Wertaufholung nach nicht gewerbesteuerwirksamer Teilwertabschreibung
Leitsatz
1) Die Wertaufholung der in einem früheren Erhebungszeitraum wegen § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG nicht gewerbesteuerwirksamen Teilwertabschreibung
auf den Beteiligungsbuchwert einer Tochtergesellschaft ist gewerbesteuerwirksam.
2) Eine Kürzung des Gewinns durch umgekehrte Anwendung der Hinzurechnungsvorschrift des § 8 Nr. 10 GewStG ist nicht zulässig.
3) Die bei periodenübergreifender Betrachtung entstehende Doppelbelastung begründet keinen Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip
und ist hinzunehmen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2016 S. 8 Nr. 6 DStRE 2016 S. 359 Nr. 6 EFG 2015 S. 665 Nr. 8 EStB 2015 S. 325 Nr. 9 Ubg 2016 S. 235 Nr. 4 XAAAE-86246
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