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BFH 11.11.2014 VIII R 3/12, BBK 6/2015 S. 254

Steuerrecht | Kosten für Arbeitszimmer eines Pensionärs abziehbar

Ein Pensionär kann die Kosten für ein Arbeitszimmer im Keller seines Einfamilienhauses absetzen, wenn er selbständig tätig ist und das Arbeitszimmer für seine selbständige Tätigkeit nutzt. Das Arbeitszimmer stellt dann nämlich den Mittelpunkt seiner gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit dar, so dass die gesetzliche Abzugsbeschränkung nicht gilt .

Nach [i]Mittelpunkt der Tätigkeit trotz Pensionseinkünften dem BFH ist unschädlich, dass der Kläger auch noch Pensionsbezüge erhielt. Denn bei der Prüfung, ob das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit bildet, sind nur diejenigen Einkünfte zu berücksichtigen, für die der Steuerpflichtige im Veranlagungszeitraum tätig werden musste. Die Pension wird aber für eine Tätigkeit in früheren Jahren gewährt; im Streitjahr musste der Kläger hierfür keine Leistun...

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