Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Zur Erlangung einer Beitragsrückerstattung selbst getragene Krankheitskosten
Das entschieden, dass Krankheitskosten, die von einem Versicherten selbst getragen werden, um dadurch eine Beitragsrückerstattung von seiner Krankenversicherung zu bekommen, nicht als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Im Streitfall begründeten die Kläger ihren Antrag zum Abzug der selbst getragenen Krankheitskosten als Sonderausgaben damit, dass die Kostenübernahme zu einer Beitragsrückerstattung führe, welche den Sonderausgabenabzug mindere. Das Finanzgericht begründete seine ablehnende Entscheidung damit, dass es sich bei den selbst getragenen Krankheitskosten nicht um Beiträge i. S. von § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a EStG handele. Dies seien nämlich nur Aufwendungen, die zur Erlangung des Krankenversicherungsschutzes geleistet würden.
Im Streitfall scheiterte der Abzug d...