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LG Bonn 01.10.2002 15 O 228/02
Steuerberatung; | Beratungspflichten des Steuerberaters bei Gehaltsfestsetzung
Die Gehaltsbestimmung als solche ist Sache des Arbeitgebers, nicht des Steuerberaters. Zu den Aufgaben des mit der Lohnbuchführung vertrauten Steuerberaters zählt grundsätzlich nicht die Einbeziehung der betrieblichen oder tarifvertraglichen Regelungen in die Gehaltsbestimmungen. Auch bei langjährigen Mandatsbeziehungen trifft den Steuerberater keine Verpflichtung zum Hinweis auf tarifvertragliche Entgeltsbestimmungsregeln ().