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FG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - 7 V 7013/14

Gesetze: FGO § 69 Abs. 2 S. 2FGO § 69 Abs. 3 S. 1MwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. iMwStSystRL Art. 132 Abs. 1 Buchst. j RL (EG) 112/2006 Art. 132 Abs. 1 Buchst. i RL (EG) 112/2006 Art. 132 Abs. 1 Buchst. j EWGRL 388/77 Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j

Leistungen der freien Mitarbeiter des Besucherdienstes beim Deutschen Bundestag nicht umsatzsteuerbefreit

BFH gewährt Aussetzung der Vollziehung

Leitsatz

1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass Leistungen, die ein freier Mitarbeiter des Besucherdienstes beim Deutschen Bundestag auf Honorarbasis als Dozent gegenüber der Bundesrepublik Deutschland erbringt, indem er in Vorträgen und Führungen im Bereich der Liegenschaften des Deutschen Bundestages dessen Gäste über die deutsche Parlamentsgeschichte, über Funktion, Struktur und Arbeitsweise der deutschen Volksvertretung sowie über die demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse informiert, nicht nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL steuerfrei, sondern als unternehmerische Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig sind.

2. Dieser Beschluss des FG Berlin-Brandenburg wurde vom aufgehoben; der BFH hat ernstliche Zweifel bejaht und Aussetzung der Vollziehung gewährt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAE-85830

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 30.07.2014 - 7 V 7013/14

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