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Vorlage der Originalrechnung als Voraussetzung des Antrags auf Vorsteuervergütung
Der NWB IAAAE-83701 Folgendes entschieden: Die Antragsfrist des § 18 Abs. 9 UStG ist eine Ausschlussfrist, die nur durch einen vollständigen, dem amtlichen Muster in allen Einzelheiten entsprechenden Antrag gewahrt wird, wobei dem Antrag die Rechnungen und Einfuhrbelege im Original beizufügen sind.
Das Verlangen nach Vorlage der Originalrechnung mit dem Vergütungsantrag kann unverhältnismäßig sein, wenn das Unvermögen des Antragstellers zur fristgerechten Vorlage der Originalrechnung vom Antragsteller nicht zu vertreten ist. Diese Voraussetzung war im Streitfall nicht erfüllt.
Sachverhalt: Die Klägerin ist ein Unternehmen mit Sitz in der Schweiz. Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Sport-Marketing.
Die Klägerin beantragte am 23. 11. 2006 die Vergütung von Vorsteuerbeträgen i. H. von 2.818.573,51 € im Rahmen des besonderen Vorsteuervergütungsverfahrens für den Vergütungszeitraum Juli bis September 2006. Am reichte die Klägerin für diesen Zeitraum einen weiteren Antrag auf Vorsteuervergütung i. H. von 271.641,60 € ein. Mit den Anträgen wurde u. a. eine Rechnun...