Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
FG Rheinland-Pfalz | Besteuerungsrecht für den nachträglichen Ertrag aus der Teilauflösung einer Rückstellung
(1) Das Besteuerungsrecht für den Ertrag aus der Teilauflösung einer Rückstellung, die während der Zeit des Bestehens einer belgischen Betriebsstätte für deren Tätigkeiten gebildet worden war, steht gem. Art. 7 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz, Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 DBA Belgien dem Königreich Belgien zu. (2) Die Zuordnung von Einkünften zu einer im Ausland belegenen Betriebsstätte erfolgt veranlassungsbezogen und setzt nicht voraus, dass der konkrete Bezugspunkt – hier eine feste Einrichtung – im Zeitpunkt der Gewinnrealisierung (Zuordnungszeitpunkt) tatsächlich noch besteht.
Die Klin. hatte über ihre Organgesellschaft eine Betriebsstätte in Belgien unterhalten, die im Jahr 2000 aufgelöst worden war. Im Streitjahr 2009 wurden Rückstellungen, die auf die Tätigkeit der Be...