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Zur Anwendung von § 6 InvStG
Das BMF hat zur Anwendung des § 6 InvStG bis zu einer Umsetzung der Grundsätze des EuGH-Urteils van Caster und van Caster in nationales Recht Stellung genommen (/11/10014 :005 NWB PAAAE-78260).
Hintergrund: Der in der Rechtssache C-326/12 „van Caster und van Caster“ NWB EAAAE-77766 entschieden, dass § 6 InvStG an das Unionsrecht anzupassen ist. Dem Stpfl., der Anteile an einem ausländischen Investmentfonds gezeichnet hat, sei die Möglichkeit einzuräumen, Unterlagen oder Informationen beizubringen, mit denen sich die tatsächliche Höhe seiner Einkünfte nachweisen lässt. Inhalt, Form und Maß an Präzision, denen die Angaben genügen müssen, um in den Genuss der transparenten Besteuerung zu kommen, müssten von der Finanzverwaltung b...