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BFH 16.09.2014 X R 32/12, StuB 5/2015 S. 195

Einkommensteuer | Generalüberholung einer Scheune vor Dachmontage einer Photovoltaikanlage

(1) Wird eine zum Privatvermögen gehörende Scheune vor der geplanten Montage einer Photovoltaikanlage auf der Dachfläche umfassend saniert (u. a. Erneuerung der Dacheindeckung, der Dachrinnen und der Fallrohre sowie Verstärkung der Dachsparren) und dient sie nach wie vor dem privaten Gebrauch, nämlich der Lagerung von Gegenständen, die mit dem Gewerbebetrieb „gewerbliche Stromerzeugung durch die Photovoltaikanlage“ nicht in Zusammenhang stehen“, so bleibt die Scheune insgesamt (einschließlich des Dachs) Privatvermögen und kann nicht dem (gewillkürten) Betriebsvermögen zugeordnet werden. Ob es sich bei den in der Scheune gelagerten Gegenständen um solche von einem gewissen Wert handelt oder um objektiv wertloses „Gerümpel“ handelt, ist insoweit unerheblich. (2) Wird eine Phot...BStBl 2014 II S. 372

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