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Teilwertabschreibung gem. § 6 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 EStG
1. Teilwertabschreibung bei festverzinslichen Wertpapieren im Anlage- und Umlaufvermögen
Bei festverzinslichen börsennotierten Wertpapieren ist eine Teilwertabschreibung auch dann zulässig, wenn der Kursverlust die vom BMF in seinem Bezugsschreiben – bislang explizit nur für Aktien – aufgestellte Bagatellgrenze von 5 % ( NWB AAAAE-54055, BStBl 2014 I S. 1162 = StuB 2014 S. 581 NWB ZAAAE-70465, Rz. 15) nicht übersteigt.
Kursänderungen zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag der Bilanzaufstellung sind auch bei festverzinslichen börsennotierten Wertpapieren wertbegründend und nicht werterhellend. Die Grundsätze der BFH-Rechtsprechung zur Bewertung von Aktien gelten auch insoweit (Hinweis auf das NWB FAAAD-98629, BStBl 2014 II S. 612 = Kurzinfo ...