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Heilberufe-Beratung direkt digital Nr. 3 vom Seite 9

Abrechnung in der Praxis

Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber müssen heute neben ihrer eigentlichen Aufgabe des „Arztens“ vermehrt unternehmerisch denken und agieren. Selbst herausragende Leistungen werden nicht per se ökonomisch adäquat honoriert. Expertenwissen ist in vielen verschiedenen Bereichen des „Unternehmens“ Praxis nötig, um den wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. Eines der wesentlichen Themen, die im anspruchsvollen Praxisalltag verstärkte Aufmerksamkeit fordern, ist der Themenkomplex „Abrechnung“.

Wie aber funktioniert die Vergütung zahnärztlicher oder ärztlicher Behandlung generell? Was ist beim Thema Abrechnung zu beachten? Und wann und für wen empfiehlt sich eine Leistungs- und Abrechnungsanalyse bzw. -Optimierung?

Grundsätzlich existieren zwei verschiedene Gebührenverzeichnisse für die Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen: der einheitliche Bewertungsmaßstab (BEMA) und die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Der einheitliche „Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen“, kurz BEMA genannt, ist Grundlage für die zahnärztliche Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse. Hierin sind alle Behandlungen verzeichnet, die über die gesetzliche Krankenversi...

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