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Einkommensteuer | Aufhebung der Kindergeldfestsetzung mit Wirkung vom Zeitpunkt des Überschreitens der Altersgrenze
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ein Kind, an das die Familienkasse das gegenüber seiner kindergeldberechtigten Mutter festgesetzte Kindergeld gem. § 74 Abs. 1 Satz 1 EStG ausgezahlt hat, ist befugt, sowohl gegen einen gegenüber ihm ergangenen Rückforderungsbescheid als auch gegen einen in diesem Zusammenhang gegenüber seiner Mutter ergangenen Aufhebungsbescheid zu klagen. (2) Vollendet das Kind das 25. Lebensjahr und erreicht damit eine den Anspruch auf Kindergeld ausschließende Altersgrenze, stellt dies eine die Aufhebung der Festsetzung von Kindergeld rechtfertigende Änderung der Verhältnisse i. S. des § 70 Abs. 2 EStG dar.
Der BFH führt aus, dass das Erreichen einer bestimmten Altersgrenze zwar von vornherein feststeht. Dies ändere jedoch nichts daran, ...