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LSG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - L 1 KR 202/13

Gesetze: SGB IV § 7

Im Streit steht, ob die Beigeladene zu 1) (nachfolgend nur noch: "die Beigeladene") aufgrund ihrer Tätigkeit für die Klägerin in der Zeit vom 1. März 2008 bis zum 31. Dezember 2008 versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie der Sozial- und Pflegeversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung beschäftigt war.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
RAAAE-85652

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 18.02.2015 - L 1 KR 202/13

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