Praxis-Leitfaden Lohn und Gehalt 2015
3. Aufl. 2015
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XV. Austritt eines Arbeitnehmers
Tritt ein Arbeitnehmer aus dem Beschäftigungsverhältnis aus, muss der Arbeitgeber eine Reihe von Pflichten erfüllen. Der ausgeschiedene Arbeitnehmer muss bei seiner Krankenkasse abgemeldet werden. Mit dem Abgabegrund, Ende einer Beschäftigung, Schlüssel 30, wird der Arbeitnehmer mit Angabe seines Bruttoverdienstes vom Eintritt oder vom Jahresbeginn, bis zum Austrittsdatum abgemeldet. Im Rahmen von Elster Lohn II (ELStAM) ist die Abmeldung des Arbeitnehmers elektronisch vorzunehmen. Die Abmeldung sollte innerhalb von sechs Wochen nach dem Austritt erfolgen.
Es ist sinnvoll, die Abmeldung gemeinsam mit der Lohnsteuerbescheinigung vorzunehmen.
Eine automatische Abmeldung bei ELStAM erfolgt nicht durch Neuanmeldung beim neuen Arbeitgeber.
Danach erfolgt der Abschluss des Lohnkontos. Dem ehemaligen Arbeitnehmer sind seine persönlichen Unterlagen, ggf. Ersatzbescheinigungen zum Lohnsteuerabzug auszuhändigen. Über den bereits abgegoltenen Urlaub ist dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung zu erstellen, die er bei seinem neuen Arbeitgeber vorlegen muss (Vermeidung von Doppelansprüchen). Das Ausstellen eines Arbeitszeugnisses, un...