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Abschreibung bei Erwerb von Schiffsfondsanteilen auf dem sog. Zweitmarkt
Recht zur Wahl der Abschreibungsmethode über die Restnutzungsdauer
Der BFH hat in einer aktuellen Entscheidung dazu Stellung genommen, mit welcher Methode der Erwerber eines Mitunternehmeranteils in einer Ergänzungsbilanz die anteiligen Wirtschaftsgüter abzuschreiben hat und wie die Restnutzungsdauer dieser Wirtschaftsgüter zu bestimmen ist.
Sachverhalt der Entscheidung
An einer KG, deren Unternehmensgegenstand der Bau und Betrieb eines Containerschiffs war, waren zahlreiche Kommanditisten beteiligt. Einige der Kommanditisten erwarben ihre Beteiligung zu einem Kaufpreis, der über dem Buchwert des Kapitalkontos des bisherigen Mitunternehmers lag. Ein Beteiligter wurde Mitunternehmer im Erbgang. Die KG stellte den Teil des Kaufpreises für die Kommanditbeteiligung in Ergänzungsbilanzen ein und schrieb den Mehrwert korrespondierend zur Gesamthandsbilanz ab. Das Finanzamt war der Auffassung, dass der Mehrwert über eine längere Nutzungsdauer abgeschrieben werden müsste, weil die tatsächliche Nutzungsdauer deutlich länger war als die in der Gesamthandsbilanz angenommene.
Mehrentgelt als anteilige Anschaffungskosten
Der entgeltliche Erwerb eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft ist einkommensteuerrechtlich nicht als Erwerb des Gesellschafts...