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Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG
Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils nach Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen
Der IV. Senat des BFH führt seine Rechtsprechung zur grundsätzlichen Unanwendbarkeit der sog. Gesamtplanrechtsprechung im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 3 EStG fort. Sie kann nur im Rahmen eines Gestaltungsmissbrauchs i. S. von § 42 AO auf die Buchwertfortführung durchschlagen. Die geplant vorgenommene wertmäßige Verringerung des Mitunternehmeranteils durch eine vorherige Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen ändert nichts an der Möglichkeit, den verbliebenen Anteil unentgeltlich zum Buchwert zu übertragen.
Gesamtplanrechtsprechung
Diese Rechtsprechung bietet kein einheitliches Bild. Sie ist vielgestaltig und insbesondere zu nach §§ 16, 34 EStG tarifbegünstigten Betriebsveräußerungen oder -aufgaben ergangen. Sie besagt in diesem Zusammenhang, dass die Tarifbegünstigung dann nicht eingreift, wenn kurz vor der Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs aufgrund eines einheitlichen Plans wesentliche Betriebsgrundlagen ohne Aufdeckung der stillen Reserven übertragen worden sind. Hintergrund dieser Rechtsprechung ist der Zweck des § 34 EStG, die zusammengeballte Realisierung der während einer langen Zeit angesammelten stillen Reserven nicht dem progressiven Einkommensteuertarif zu unterwerfen. D...BStBl 2001 II S. 229BStBl 2006 II S. 359