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FG des Saarlandes  v. - 1 K 1480/12 EFG 2015 S. 683 Nr. 8

Gesetze: UStG § 2 Abs. 2, UStG § 2 Abs. 1 S. 3, EGRL 112/2006 Art. 11

Keine zwingende Einbeziehung von Nichtunternehmern in eine umsatzsteuerliche Organschaft

Unternehmereigenschaft bei Erhalt von Kostenerstattungen als Entgelt

Leitsatz

1. Aus Art. 11 MwStSystRL erwächst keine Verpflichtung für die Mitgliedsstaaten, Nichtunternehmer in eine umsatzsteuerliche Organschaft (zwingend) einzubeziehen.

2. Die Regelung in § 2 Abs. 2 UStG ist dahingehend zu verstehen, dass der deutsche Gesetzgeber durch die Beschränkung der umsatzsteuerlichen Organschaft auf Unternehmer i. S. d. UStG eine Maßnahme getroffen hat, die der Steuerhinterziehung bzw. Steuerumgehung vorbeugen soll.

3. Der umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft steht nicht entgegen, dass keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Eine solche ist nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 2 Abs. 1 S. 3 UStG nicht erforderlich. Für die Unternehmereigenschaft reicht es nämlich aus, dass eine Einnahmenerzielungsabsicht vorliegt.

4.Unternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist auch, wer im Ergebnis lediglich die entstandenen Kosten zuzüglich eines Aufschlags für Gemeinkosten als Entgelt erhält.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 683 Nr. 8
UStB 2015 S. 120 Nr. 5
HAAAE-85395

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FG des Saarlandes v. 18.11.2014 - 1 K 1480/12

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