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Umsatzbesteuerung von Bauleistungen nach § 13b UStG in sog. Altfällen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAE-84948 Der (BStBl 2014 II S. 128) – entgegen Abschn. 13b.3 UStAE in der bis zum geltenden Fassung – entschieden, dass Bauträger, die aufgrund eines Bauträgervertrags ein bebautes Grundstück liefern, keine Werklieferung i. S. des § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG ausführen. Im Übrigen komme es für den Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger nicht auf den Status des Leistungsempfängers als bauleistender Unternehmer, sondern darauf an, ob der Leistungsempfänger die bezogene Bauleistung seinerseits für die Ausführung einer Bauleistung verwendet.
Ausführlicher Beitrag s..
Gefahr von Steuerausfällen in sog. Altfällen
[i]§ 176 AO blockiert Besteuerungszugriff auf den LeistungserbringerAufgrund dieses BFH-Urteils war zu erwarten, dass viele Empfänger von Bauleistungen, insbesondere Bauträger, die in früheren Besteuerungszeiträumen entrichtete § 13b-Steuer zurückverlangen würden. Die Kompensation solcher Steuererstattungen durch nachträgliche Inanspruchnahme der Leistungserbringer als Steuerschuldner drohte daran zu scheitern, dass bei Änderungsbescheiden gegen Leistungserbringer die Vertrauensschutzvorschrift des § 176 AO zu beachten ist.
Eingriff des Gesetzgebers
Der Gesetzgeber hat daraufhin für Altfälle (Zeitraum bis...