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Zivilrecht; | Reichweite salvatorischer Klauseln
Die weit verbreitete, i. d. R. standardmäßig verwendete salvatorische Klausel, nach der ein nichtiges Rechtsgeschäft auch ohne die nichtige Klausel wirksam sein soll, entbindet nicht von der nach § 139 BGB vorzunehmenden Prüfung, ob die Parteien das teilnichtige Geschäft als Ganzes verworfen hätten oder aber den Rest hätten gelten lassen wollen. Bedeutsam ist diese Klausel lediglich für die von § 139 BGB abweichende Zuweisung der Darlegungs- und Beweislast; diese trifft denjenigen, der entgegen der Erhaltungsklausel den Vertrag als Ganzen für unwirksam hält. Der BGH gibt damit seine Rechtsprechung zum Pronuptia II-Fall vom - KZR 2/93 ausdrücklich auf ().