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FG München Urteil v. - 14 K 441/11

Gesetze: AO § 131, StromStG § 2 Nr. 3, StromStG § 9 Abs. 3, StromStV § 15

Widerruf der Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom für betriebliche Zwecke, wenn kein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes vorliegt

Leitsatz

1. Der Widerruf der Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom für betriebliche Zwecke ist eine Ermessensentscheidung. Im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung ist auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, im vorliegenden Fall, die Einspruchsentscheidung abzustellen.

2. Hat die Klägerin bis zu diesem Zeitpunkt nicht nachgewiesen, dass sie dem Produzierenden Gewerbe angehört, ist der Widerruf der Erlaubnis rechtmäßig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
XAAAE-84960

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 18.09.2014 - 14 K 441/11

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