Widerruf der Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom für betriebliche Zwecke, wenn kein Unternehmen des Produzierenden
Gewerbes vorliegt
Leitsatz
1. Der Widerruf der Erlaubnis zur steuerbegünstigten Entnahme von Strom für betriebliche Zwecke ist eine Ermessensentscheidung.
Im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung ist auf den Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, im vorliegenden Fall, die
Einspruchsentscheidung abzustellen.
2. Hat die Klägerin bis zu diesem Zeitpunkt nicht nachgewiesen, dass sie dem Produzierenden Gewerbe angehört, ist der Widerruf
der Erlaubnis rechtmäßig.
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