Umsatzsteuerbarkeit des Honorars eines Spielervermittlers –
Leistungsort beim Auslandstransfer von Fußballspielern – Abgrenzung
zwischen Beratungsleistungen beim Abschluss des neuen Arbeitsvertrages und
Vermittlungsleistungen in Bezug auf die Übertragung der Spielerrechte
Leitsatz
Erbringt ein Spielervermittler ausschließlich Leistungen in Zusammenhang mit dem Abschluss des neuen Arbeitsvertrages eines
Fußballspielers mit dem aufnehmenden (ausländischen) Verein, nicht jedoch Vermittlungsleistungen in Bezug auf die Übertragung
der Spielerrechte vom abgebenden auf den aufnehmenden Verein, handelt es sich um eine am Ort seines Unternehmens erbrachte
sonstige Leistung i.S.d. §§ 3 Abs. 9, 3a Abs. 1 UStG 2005, nicht jedoch um eine Vermittlungsleistung i.S.d. § 3a Abs. 2 Nr.
4 UStG 2005.
Fundstelle(n): DStZ 2014 S. 863 Nr. 24 EFG 2014 S. 2174 Nr. 24 CAAAE-84954
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Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 12.09.2014 - 1 K 4272/11 U, AO
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