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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 13 K 1365/12 E EFG 2015 S. 109 Nr. 2

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 736 Abs. 2, HGB § 160

Zinszahlungen als nachträgliche Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung – Gesellschafter-Nachhaftung für die Darlehensverbindlichkeit einer Grundstücksgesellschaft

Leitsatz

  1. Die im Rahmen der Nachhaftung eines (ohne Veräußerungserlös und Freistellungsanspruch) ausgeschiedenen Gesellschafters für die Darlehensverbindlichkeit einer vermögensverwaltenden Grundstücksgesellschaft zu entrichtenden Zahlungen stellen nachträgliche Werbungskosten im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung dar, soweit sie einen Zinsanteil enthalten.

  2. Die Umwandlung der originären Verbindlichkeit in eine (zeitlich begrenzte) Haftungsverbindlichkeit führt nicht dazu, dass die Zahlungen des ausgeschiedenen Gesellschafters als rein gesellschaftsrechtlich veranlasste Zahlungen in der steuerlich unbeachtlichen Vermögenssphäre zu werten wären.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2014 S. 3030 Nr. 50
DStR 2015 S. 6 Nr. 44
DStRE 2015 S. 1480 Nr. 24
EFG 2015 S. 109 Nr. 2
YAAAE-84951

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 21.10.2014 - 13 K 1365/12 E

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