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BFH 04.12.2014 IV R 53/11, StuB 4/2015 S. 154

Keine Anwendung des § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG auf Index-Partizipationszertifikate

Der Begriff des „Termingeschäfts“ in § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG umfasst Index-Partizipationszertifikate nicht (Bezug: § 15 Abs. 4 Satz 3, § 6 Abs. 1 Nr. 2 und 4 EStG; § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG).

Praxishinweise

Gem. § 15 Abs. 4 Satz 3 EStG gilt die Verlustausgleichsbeschränkung in den Sätzen 1 und 2 entsprechend für Verluste aus Termingeschäften, durch die der Stpfl. einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen Bezugsgröße bestimmten Geldbetrag oder Vorteil erlangt. Diese können deshalb weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abgezogen werden. Index-Partizipationszertifikate sind Schuldverschreibungen, die den Anspruch des Inhabers gegen den Emittenten auf Zahlung eines Geldbetrags verbriefen, dessen Höhe vom Stand des zugrunde gelegten Index am Ende ...

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