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StuB 4/2015 S. 157

Umsatzsteuer | Rechnungspflichtangabe und rückwirkende Rechnungskorrektur

Hat der Stpfl. tatsächlich eine Leistung von einem Unternehmer bezogen und liegen formell ordnungsgemäße Rechnungen vor, so trägt gem. rkr. NWB FAAAE-81275 die Finanzbehörde die objektive Feststellungslast, wenn sie den Vorsteuerabzug verweigern will. Dies gilt auch dann, wenn den formellen Erfordernissen erst durch berichtigte Rechnungen genügt wird, sofern die Rechnungsberichtigung noch vor Ergehen einer Einspruchsentscheidung erfolgt.

Hintergrund: Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a UStG ausgestellte Rechnung besitzt. Nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG muss eine Rechnung u. a. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Lei...

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