DBAI St. Vincent und die Grenadinen Artikel 12

Artikel 12 [1] Inkrafttreten

(1) Dieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich ausgetauscht.

(2) Dieses Abkommen tritt am Tag des Austauschs der Ratifikationsurkunden in Kraft und ist in beiden Vertragsstaaten anzuwenden

  1. auf Steuerstrafsachen und

  2. auf alle anderen unter Artikel 1 fallenden Angelegenheiten, jedoch nur in Bezug auf die am oder nach dem Tag des Inkrafttretens beginnenden Veranlagungszeiträume oder, soweit es keinen Veranlagungszeitraum gibt, bei allen am oder nach dem genannten Tag entstehenden Steuern.

Fundstelle(n):
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JAAAE-84904

1Dieses Abkommen ist am 7. Juni 2011 in Kraft getreten (BGBl 2011 II S. 696). Es ist anzuwenden ab 1. Januar 2012.