DBAI Anguilla Artikel 10

Artikel 10 Verwaltungskosten

Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien verständigen sich über angefallene Kosten der geleisteten Unterstützung (einschließlich angemessener Kosten für Dritte und externe Berater, unter anderem im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten).

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YAAAE-84896