Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bilanzieller horror economici
I. Zur Wirtschaftlichkeit bei der Bilanzierung
1. Begriffliches
Mit „Horror“ verbindet man gewöhnlich ein „Gefühl des Unheimlichen“ (Wikipedia), ein Grauen. In anderer Bedeutung kann „Horror“ mit „Abneigung“ übersetzt werden. Dafür steht aus der klassischen griechischen Philosophie der horror vacui: Die Natur kennt eine Abneigung gegen die Leere, das vacuum. Kunstgeschichtlich war der horror vacui den unzähligen Vasenmalern der griechischen Klassik zugeschrieben worden: Das kleinste Feld einer Vase oder eines Krugs musste bemalt sein. Bei obersten Gerichten (gerade beim BFH) hat sich daraus das konträre Wortspiel des horror pleni entwickelt: Möglichst nichts dem „Plenum“ des Großen Senats zur Entscheidung anvertrauen. Daraus ist das weitere Wortspiel in der Überschrift abgeleitet: Bei der Gesetzesauslegung in Bilanzierungsfragen wird häufig und unbewusst der wirtschaftliche Gehalt eines abzubildenden Sachverhalts ausgeblendet. Zwar wird die „wirtschaftliche Betrachtungsweise“ in extenso beschworen, doch ist mit diesem undefinierten Allerweltsbegriff vieles angedeutet, aber nur wenig konkretisiert. ...