BFH - IX R 4/15 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO § 175 Abs 1 S 1 Nr 1, AO § 129, EStG § 23
Rechtsfrage
Änderungs-/ Berichtigungsmöglichkeit einer unstreitig fehlerhaften EDV-Erfassung seitens des Finanzamts zum Halbeinkünfteverfahren - Zur Frage, ob hinsichtlich gesondert und einheitlich festgestellter Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften ein bestandskräftiger Einkommensteuerbescheid nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO geändert oder nach § 129 AO berichtigt werden kann, wenn der Stpfl. mit der eingereichten Einkommensteuer-Erklärung 2007 auf der entsprechenden "Anlage SO" in der dortigen Kz 134 (Zeile 59) Anteile an Einkünften erklärt, das Finanzamt aber im Rahmen der EDV-Erfassung daneben auch eine Eintragung zur Kz 136 (Zeile 60) vornimmt, mit der Folge, dass der vom Stpfl. erklärte Betrag im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens nur zur Hälfte in die Steuerberechnung einfließt? - Welche Bedeutung erlangt in diesem Fall der Grundlagenbescheid?
Änderung; Berichtigung; Erklärung; Folgebescheid; Grundlagenbescheid; Halbeinkünfteverfahren
Fundstelle(n):
OAAAE-84856