BFH - I R 65/14 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 10d Abs 2, KStG § 8b Abs 2 S 3, KStG § 8b Abs 2 S 4, AO § 163, GG Art 3 Abs 1
Rechtsfrage
Verstößt die sog. Mindestbesteuerung in Fällen, in denen durch eine Teilwertabschreibung zunächst ein Verlust entstanden ist, der durch eine in einem folgenden Veranlagungszeitraum durchgeführte korrespondierende Wertaufholung aufgrund der Verlustverrechnungsbeschränkungen und der periodengerechten Abgrenzung nicht direkt vollständig verrechnet werden kann, gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip und das objektive Nettoprinzip? - "Steuerwirksamkeit" i.S. des § 8b Abs. 2 Satz 4 KStG: Fehlt es an der Steuerwirksamkeit einer Teilwertabschreibung, wenn diese zwar ohnehin entstandene Verluste erhöht, aber zu keiner "echten" Steuerminderung geführt hat? - Ist in solchen Fällen eine abweichende Steuerfestsetzung im Rahmen einer Billigkeitsmaßnahme aus sachlichem Grund geboten?
Billigkeitsmaßnahme; Leistungsfähigkeit; Mindestbesteuerung; Nettoprinzip; Verfassungswidrigkeit; Verlustvortrag
Fundstelle(n):
VAAAE-84845