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IWB Nr. 4 vom Seite 145

Das Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht Dänemarks

Hinweise zu den dänisch-deutschen Verhältnissen

Reinhard Herrmann und Dr. Lars Eriksen

Das dänische Rechtssystem ist Teil des nordischen Rechtskreises, welcher in den skandinavischen Staaten Gültigkeit hat. Das Rechtssystem ist durch eine fehlende Gesamtkodifizierung gekennzeichnet. Weder haben das römische Recht noch die streng abstrakte Systematik des deutschen Zivilrechts einen durchdringenden Einfluss gehabt. Daher sind der Vergleichbarkeit von Rechtsfiguren Grenzen gesetzt und vor vorschnellen Parallelen bei Begriffen ist zu warnen. Dänemark besitzt kein bürgerliches Gesetzbuch, das ganze Rechtsgebiete kodifiziert. Das dänische Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht bestehen aus einem Konglomerat von Vorschriften – dem eigentlichen Erbrecht, dem ehelichen Güterrecht, Rechtsgedanken der Freiwilligen Gerichtsbarkeit und dem Abgabenrecht, die miteinander verwoben sind. Dieser Beitrag dient also lediglich als Überblick.

I. Materielles Erbrecht in Dänemark

1. Die Erbfolge

Die Kodifizierung des materiellen dänischen Erbrechts ergibt sich aus den 105 Bestimmungen des dänischen Erbschaftsgesetzes; die aktuelle Fassung ist von 2007 (Arveloven, Lov nr 515 af 06/06/2007). Es kennt neben der gesetzlichen Erbfolge auch die gewillkürte (te...

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Das Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht Dänemarks

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