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NWB BB 3/2015 S. 70

Kartellrecht: Verstöße künftig teurer

Kartellverstöße und Preisabsprachen werden künftig mit höheren Bußgeldern geahndet. Auch Schadenersatzforderungen durch betroffene Firmen oder Privatpersonen sollen einfacher durchgesetzt werden. Das hat der EU-Ministerrat in einer Richtlinie beschlossen. Die Richtlinie soll noch in 2015 verabschiedet werden und muss dann von Deutschland binnen zwei Jahren in deutsches Recht umgesetzt werden.

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