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StBMag Nr. 3 vom Seite 36

Gleich neben dem BVerfG

Klein, aber fein: die neue Kanzlei Prof. Klein und von Stahl in Karlsruhe

Autor: Till Mansmann, Lesezeit: 3 Min.

Zwei interessante Persönlichkeiten des deutschen Rechts haben im Südwesten eine neue Kanzlei eröffnet: Der frühere Generalbundesanwalt Alexander von Stahl und der junge Steuerrechtler Prof. Oliver Klein bieten Beratung und Strafverteidigung.

So viel Lob erhalten Leiter von Finanzämtern aus den Reihen der Steuerberaterschaft selten: „Früher dachte ich, die deutsche Bürokratie sei eine reine Qual“, sagte der Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Oliver Klein auf der Eröffnungsfeier für seine neue Kanzlei in Karlsruhe, „bis ich drei Jahre lang für PwC in Saudi-Arabien gearbeitet hatte. Seitdem weiß ich die Sicherheit einer ordentlich geführten Bürokratie zu schätzen: Insbesondere die deutschen Finanzämter leisten eine hervorragende Arbeit, das weiß ich jetzt!“ Und dennoch: Sollte diese Einschätzung hier oder da nicht ganz zutreffen – Beschwerdewillige haben in der Kanzlei Prof. Klein & von Stahl nun eine weitere sehr gute Adresse, um ihre Interessen gegenüber der Finanzverwaltung vertreten zu lassen, sowohl aktiv als auch im Falle einer Strafverfolgung.

Oliver Klein hat in Wien und Heidelberg studiert und anschließend bei KPMG und dann zwölf Jahre lang bei P...