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Rückblick: Wer falsch verstehen will ...
„Spiegel Online“, „Focus Online“ und andere Medien haben das StBMag-Interview mit dem Hoeneß-Strafverteidiger Hanns W. Feigen (StBMag 1-2/2015, S. 22 ff., DokID NWB RAAAE-83173) aufgegriffen und ausführlich daraus zitiert: Es sei schließlich das erste Mal seit knapp einem Jahr, dass sich der Jurist „zu Wort gemeldet“ habe. In allen diesen Artikeln wird die „Medienschelte“ Feigens praktisch an den Anfang gestellt: Feigen hatte in unserem Interview kritisiert, dass so ein Prozess „in einer Mediengesellschaft wie der unsrigen für die meisten Beschuldigten ein Desaster“ sei, „das umso schlimmer wird, je bekannter diese sind. Und hinten im Gerichtssaal darf jeder sitzen und etwas darüber schreiben oder weiterverbreiten, während vorne Privatangelegenheiten des Angeklagten von innen nach außen gekehrt werden.“ Die „Abendzeitung“ München kommentierte diese Passage so: „Ob es sich bei Hoeneß und seiner Hinterziehung von über 28 Millionen Euro an Steuergeldern um 'Privatangelegenheiten' handelt, darf allerdings angezweifelt werden.“ Das war an der Sache vorbei, denn genau das hatte Feigen ja nicht gemeint – es geht um all die anderen Details aus dem Leben eines Angeklagt...