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Einkommensteuer | Keine tarifbegünstigte Anteilsveräußerung bei nur teilweiser Aufdeckung der stillen Reserven
Werden Teile der wesentlichen Betriebsgrundlagen einer KG unter Fortführung stiller Reserven auf eine Schwester-KG übertragen und sodann die Mitunternehmeranteile an der Schwester-KG veräußert, ist nach dem die Tarifbegünstigung nach § 34 Abs. 2 Nr. 1 i. V. mit Abs. 1 EStG nicht zu gewähren, weil nicht alle in der Person des Veräußerers (Mitunternehmers) vorhandenen stillen Reserven in einem einheitlichen Vorgang aufgedeckt werden.
Wie in der Entscheidung vom - IV R 36/13 NWB ZAAAE-84608 verneint der BFH begünstigte außerordentliche Einkünfte, wenn durch einzelne Teilakte des einheitlich zu betrachtenden Vorgangs nicht alle stillen Reserven aufgedeckt werden. Er stellt klar, dass diese als sog. Gesamtplanrechtsprechung bezeichnete Auffassung nicht auf § 42 AO gestützt und...