Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaftsteuer | Keine Steuerbefreiung beim Erwerb eines Erbbaugrundstücks
Wird ein bebautes Erbbaugrundstück, das der Erbbauberechtigte zu Wohnzwecken vermietet, von Todes wegen erworben, ist nach dem bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs des (neuen) Grundstückseigentümers ein verminderter Wertansatz nach § 13c Abs. 1 ErbStG nicht zu gewähren.
Die 10 %ige Steuerbefreiung nach § 13c ErbStG entfällt bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, aus zwei Gründen: Sie sind keine „bebauten“ Grundstücke und können auch nicht durch den Eigentümer, sondern nur durch den Erbbauberechtigten zu Wohnzwecken vermietet werden. Ob ein Erbbauberechtigter die Vergünstigung beanspruchen kann, war zwar nicht Gegenstand der Entscheidung, liegt aber nahe.