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Haustierbetreuung ist haushaltsnahe Dienstleistung
Mit Urteil vom - 15 K 1779/14 E NWB RAAAE-84586 entschied das FG Düsseldorf, dass die Betreuung einer Hauskatze als haushaltsnahe Dienstleistung gem. § 35a Abs. 2 Satz 1 erste Alternative EStG abzugsfähig sei. Im Streitfall beauftragten die Kläger eine Tierbetreuung damit, sich während ihrer Abwesenheit (wohl Urlaub) um die daheim verbliebene Hauskatze zu kümmern. In solchen Fällen schaut die Tierbetreuung üblicherweise einmal am Tag nach dem Rechten und kümmert sich um die Reinigung des Katzenklos, die Versorgung der Katze mit Futter und Wasser und die sonstige Beschäftigung der Hauskatze. Hierfür wurden der Klägerin 12 € pro Tag in Rechnung gestellt, die per Banküberweisung bezahlt wurden. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung machten die Kläger sodann einen Betrag von 60,58 € Steuerermäßigung (20 % der Gesamtkosten von 302,90 €) als haushaltsnahe Dienstleistung gem. § 35a Abs. 2 EStG geltend. Unter Berufung auf die ausdrückliche Verneinung der Ermäßigungsfähigkeit von Tierbetreuungskosten im (BStBl 2014 I S. 75) versagte das beklagte Finanzamt die Steuerermäßigung.
Der hiergegen gerichteten Klage gab das Finanzgericht statt. Haushaltsnahe Dienstleistungen seien Leistungen, die gewöh...