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Steuern mobil Nr. 3 vom

Track 29 | Verbindliche Auskunft: Keine mehrfache Gebührenfestsetzung bei gleichlautenden Fragen

Stellen sowohl die Organträgerin als auch die Organgesellschaft einen Antrag auf verbindliche Auskunft, ob bei der Einstellung eines Gewinns in eine Rücklage der Organgesellschaft ein Gewinnabführungsvertrag der Organschaft als nicht durchgeführt gilt, so kann die Gebühr wegen des einheitlich zu beurteilenden Gesamtsachverhalts nach einem erfreulichen Urteil des FG Köln nur einmal und nicht zweimal erhoben werden. Die Revision ist beim I. Senat des BFH anhängig.

Das Finanzgericht Köln hat eine wichtige Frage im Zusammenhang mit verbindlichen Auskünften zu Gunsten der Steuerzahler entschieden.

Der Streitfall betraf eine körperschaftsteuerliche Organschaft. Die Organträgerin und die Organgesellschaft sind hierbei – anders als bei der umsatzsteuerlichen Organschaft – als zwei selbständige Rechtssubjekte anzusehen. Sie stellten daher jeweils einen Antrag auf verbindliche Auskunft – mit demselben Inhalt. Sie wollten wissen, ob bei der Einstellung eines Gewinns in eine Gewinnrücklage der Organgesellschaft ein Gewinnabführungsvertrag der Organschaft als nicht durchgeführt gilt. Da es sich formal um zwei selbständige Anträge handelte, setzte das Fin...

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