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Keine Geschäftsveräußerung bei nur kurzer vorheriger Vermietung
(Revision zugelassen)
In einer aktuellen Entscheidung thematisiert das FG Berlin-Brandenburg die Geschäftsveräußerung im Ganzen bei Immobilientransaktionen. Allgemeine Bedeutung erlangt das Urteil durch die Ausführungen zur Verwendungsabsicht und tatsächlichen Verwendung eines Grundstücks vor Veräußerung.
A. Leitsatz
Bei einer nur 17 Monate währenden Vermietungsdauer und einer von Anfang an mindestens gleichwertigen Verkaufsabsicht stellt die Veräußerung eines Mietgrundstücks keine Geschäftsveräußerung dar.
B. Sachverhalt
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine Grundstücksveräußerung als Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG zu qualifizieren ist.
Die Klägerin wurde ursprünglich als Bauträgerin gegründet, wobei der Gesellschaftszweck nachträglich in „Errichtung eigener Immobilien/Geschäftsgebäude zur Vermietung und Verpachtung …“ geändert wurde. Im Streitzeitraum 2004/2005 erwarb die Klägerin drei Grundstücke (C, F und H) in unterschiedlichem Zustand. Im Zusammenhang mit der Bebauung des C-Grundstücks wurden knapp 47.000 € Vorsteuern geltend gemacht. In der Folge wurde das Grundstück 17 Monate lang (wohl) steuerpflichtig vermietet.
Anschließend erfolgte die Veräußeru...