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Unentgeltliche Überlassung von Geschäftsführerwohnungen mit Einrichtung
, veröffentlicht am 3. 12. 2014
Der Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen, soweit von vornherein beabsichtigt ist, die Eingangsleistung für eine unentgeltliche Wertabgabe zu verwenden.
A. Leitsatz
Überlässt der Unternehmer einem Geschäftsführer unentgeltlich einen Wohn-Pavillon einschließlich Einrichtung, liegt dies auch dann nicht im überwiegend unternehmerischen Interesse, wenn einkommensteuerrechtlich die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung gegeben wären.
B. Sachverhalt
Die Klägerin hatte drei Pavillons angemietet und ihren Gesellschafter-Geschäftsführern unentgeltlich zur Verfügung gestellt. In den Geschäftsführerverträgen wurde diesbezüglich durch Vertragsänderung vereinbart: „Die Gesellschaft stellt dem Geschäftsführer eine der Betriebswohnungen zur Verfügung, wenn und solange sich der Geschäftsführer im Interesse der Gesellschaft am Gesellschaftssitz aufhält.“ Die Pavillons wurden zuvor umfangreich mit Inventar ausgestattet. Der hierfür getätigte Aufwand war mit Umsatzsteuer belastet, die die Klägerin in den Streitjahren als abziehbare Vorsteuerbeträge berücksichtigte. Das Finanzamt verneinte die Vorsteuerabzugsberechtigung, da die Klägerin eine steuerbare aber nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG steu...