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Insolvenzrecht | Nachweis des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes bei Wissen von Betreiben eines „Schnellballsystems“
Der BGH hat zu den Anforderungen an den Nachweis des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes gem. § 133 InsO Stellung genommen. Wenn der Gläubiger bei Durchsetzung eines Anspruchs auf Rückzahlung einer Anlage weiß, dass der Schuldner ein sog. Schneeballsystem betreibt, liegt darin ein wesentliches Beweisanzeichen für seine Kenntnis von einem Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners. Eine in den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzantrag vorgenommene Rechtshandlung, die eine kongruente Sicherung oder Befriedigung gewährt, ist dann anfechtbar, wenn der Schuldner zur [i]Stapper/Schädlich, NWB 13/2013 S. 935Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Gläubiger die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 130 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO). Die Vermutung des § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO greift dabei bereits dann ein, wenn der Anfechtungsgegner wusste, dass die Zahlungs...