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Zehnter Existenzminimumbericht – Grund- und Kinderfreibetrag müssen steigen
[i]Hechtner, NWB 52/2014 S. 3945, 3948 f.Sowohl der Grundfreibetrag als auch der Kinderfreibetrag müssen ab dem Veranlagungsjahr 2015 erhöht werden. Das geht aus dem Zehnten Existenzminimumbericht hervor, den das Bundeskabinett am beschlossen hat. Der Grundfreibetrag für Erwachsene, der derzeit bei 8.354 € liegt, muss um 118 € für 2015 und weitere 180 € für 2016 erhöht werden. Der Kinderfreibetrag, der momentan 7.008 € beträgt, muss um 144 € für 2015 und weitere 96 € für 2016 angehoben werden.
Die Bundesregierung kann die begünstigenden Gesetzesänderungen rückwirkend in Kraft setzen. Sie wird bis Ende März einen entsprechenden „Fahrplan“ vorlegen. Darin einbezogen ist auch die Frage zur möglichen Anhebung des Kindergeldes.