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LSG Bayern Urteil v. - L 2 U 474/10

Der Kläger begehrt die Anerkennung seines Unfalls vom 24. Mai 2007 als landwirtschaftlichen Arbeitsunfall. Streitig ist, ob er im Zeitpunkt des Unfalls als Ehegatte einer landwirtschaftlichen Unternehmerin tätig geworden ist und daher in der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 5a Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) versichert gewesen ist.

Fundstelle(n):
TAAAE-84101

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LSG Bayern, Urteil v. 09.12.2014 - L 2 U 474/10

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