VermVerkProspV § 13a
§ 13a Angaben über Auswirkungen auf die Fähigkeit zur Zins- und Rückzahlung [1]
Der Verkaufsprospekt muss an hervorgehobener Stelle eine ausführliche Darstellung der Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten auf die Fähigkeit des Emittenten, seinen Verpflichtungen zur Zinszahlung und Rückzahlung für die Vermögensanlage nachzukommen, enthalten.
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SAAAE-83887
1Anm. d. Red.: § 13a eingefügt gem. Gesetz v. 3. 7. 2015 (BGBl I S. 1114) mit Wirkung v. 10. 7. 2015.