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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 3 K 1533/13

Gesetze: EStG § 62 Abs. 2 EGVO 1408/71 EGVO 883/2004

Kindergeldberechtigung für Staatenlose bei unmittelbare Einreise aus einem Nicht-EU/EWR-Staat

Leitsatz

1. Die gemeinschaftsrechtlichen Regelungen zur Einbeziehung der Staatenlosen und deren Gleichbehandlung mit Inländern (EG-Verordnungen 1408/71 und 883/2004) gelten nur für die Einreise aus einem EU/EWR-Staat nach Deutschland. Bei unmittelbarer Einreise aus einem Drittland können aus der Verordnung keine Rechte abgeleitet werden.

2. Eine staatenlose Person kann aus der EG-Verordnung 1408/71 und 883/2004 keine Rechte auf Kindergeld ableiten, wenn sie nach Deutschland aus einem Land eingereist ist, das im Zeitpunkt der Ausreise kein EU-Mitglied und damit ein Drittland war.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GAAAE-83865

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 20.11.2014 - 3 K 1533/13

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