Gesellschafterfremdfinanzierung: Einschaltung einer Personengesellschaft in die Darlehensgewährung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft
– Hinzurechnung der Zinszahlungen als vGA der als Mitunternehmer beteiligten Tochterkapitalgesellschaft auf der Ebene der
Personengesellschaft – Auswirkung auf den Gewinnanteil der Mitunternehmerkapitalgesellschaft – Keine Doppelfiktion in § 8
a Abs. 5 Satz 2 KStG i.d.F. des Korb II Gesetzes
Leitsatz
Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) einer an einer Personengesellschaft mitunternehmerisch beteiligten Tochterkapitalgesellschaft
aufgrund von an deren Muttergesellschaft von der Personengesellschaft geleisteten Fremdkapitalvergütungen i.S.d. § 8 a Abs.
5 KStG i.d.F. des Korb II Gesetzes sind im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung des Gewinns der Personengesellschaft
hinzuzurechnen, wenn sich der im Wege der vGA korrigierte Aufwand zuvor auf den Gewinnanteil der Tochterkapitalgesellschaft
bei der Personengesellschaft ausgewirkt hat.
§ 8 a Abs. 5 Satz 2 KStG fingiert nicht eine Ausreichung des Darlehens vom Anteilseigner der Tochterkapitalgesellschaft an
die Mitunternehmerkapitalgesellschaft und eine Weitereichung des Darlehens von der Mitunternehmerkapitalgesellschaft an die
Personengesellschaft mit entsprechenden gegenläufigen Zinszahlungen (Doppelfiktion).
Fundstelle(n): DStRE 2015 S. 1238 Nr. 20 IStR 2015 S. 698 Nr. 18 NAAAE-83854
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Finanzgericht Düsseldorf
v. 07.03.2014 - 12 K 3221/10 G,F
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