Gesellschafterfremdfinanzierung: Einschaltung einer inländischen Personengesellschaft in die Darlehensgewährung zwischen US-Mutter-
und Tochtergesellschaft – Hinzurechnung der Zinszahlungen als vGA der als Mitunternehmer beteiligten Tochterkapitalgesellschaft
auf der Ebene der Personengesellschaft
Leitsatz
Die Hinzurechnung der Zinszahlungen einer inländischen Personengesellschaft, die i.S.d. § 8 a Abs. 5 KStG i.d.F. des Korb
II Gesetzes in die Darlehensgewährung zwischen der US-Muttergesellschaft einer an der Personengesellschaft beteiligten US-Tochterkapitalgesellschaft
eingeschaltet worden ist, als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) der Tochterkapitalgesellschaft auf der Ebene der Personengesellschaft
verstößt nicht gegen den in Art. 7 und Art. 9 DBA-USA enthaltenen Grundsatz des „dealing at arms length”, da § 8 a KStG die
Zinszahlungen nicht aufgrund eines Fremdvergleichs als vGA behandelt.
§ 8 a Abs. 5 KStG i.d.F. des Korb II Gesetzes ist in der Variante der in einem Bruchteil des Kapitals bemessenen Vergütung
als abkommens- und verfassungskonform (Finanzierungsfreiheit, Normenklarheit) anzusehen.
Durch § 8 a Abs. 5 Satz 2 KStG i.d.F. des Korb II Gesetzes wird keine als Sonderbetriebseinnahme der Mitunternehmerkapitalgesellschaft
zu erfassende Zinszahlung von der Personengesellschaft an die Mitunternehmerkapitalgesellschaft und von dieser an deren Anteilseigner
fingiert.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): DStR 2015 S. 6 Nr. 32 DStRE 2015 S. 1240 Nr. 20 FR 2015 S. 283 Nr. 6 IStR 2015 S. 7 Nr. 6 IStR 2015 S. 700 Nr. 18 DAAAE-83853
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 21.08.2014 - 12 K 3221/10 G,F
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