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StuB Nr. 3 vom Seite 108

Aktive und passive Latenzen bei Anwendung von § 15a EStG?

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Die A AG beteiligt sich im Herbst 01 als Kommanditist an der Gründung der K KG und leistet eine Einlage von 100 T€. Die K KG wird aufgrund zeitgleich zur Gründung abgeschlossener langfristiger Verträge Call-Center für verschiedene Unternehmen betreiben und nach planmäßigen Anlaufverlusten (Schulung, Personal, usw.) schon in 02 mit Wahrscheinlichkeit Gewinne erzielen, die die Anlaufverluste vollständig kompensieren. Der Verlustanteil der AG aus der KG beträgt für 01 150 T€. Davon kann die AG wegen § 15a Abs. 1 EStG nur 100 T€ mit anderen Einkünften verrechnen oder als eigenen Verlustvortrag ansetzen. Der die Einlage übersteigende Teil von 50 T€ ist als verrechenbarer Verlust gem. § 15a Abs. 2 EStG nur mit zukünftigen Gewinnen aus der Kommanditbeteiligung bzw. deren Veräußerung oder Aufgabe zu verrechnen. Vereinfacht sei angenommen, dass das übrige, nicht aus der KG stammende Einkommen der AG in 01 und in 02 Null beträgt, die AG handelsrechtliche keine Abschreibung auf die Beteiligung vornimmt und ihr Steuersatz 15 % beträgt.

II. Fragestellung

Welche Konsequenzen ergeben sich für die Steuerlatenzrechnung 01 der AG?

III. Lösungshinweise

1. Passive Latenz

Passi...

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