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Umsatzsteuer | Keine Pauschalbesteuerung und kein ermäßigter Steuersatz für Pensionspferdehaltung von „Freizeitpferden“
Die Umsätze eines Landwirts aus dem Einstellen, Füttern und Betreuen von nicht zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken gehaltenen Pferden unterliegen nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG und sind dem Regelsteuersatz zu unterwerfen (Bezug: § 12 Abs. 2 Nr. 3, § 24 UStG).
Die Durchschnittssatzbesteuerung gem. § 24 UStG gilt grundsätzlich für alle im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten Umsätze; somit gleichen sich grundsätzlich Steuer und Vorsteuer aus, so dass der Landwirt im Ergebnis für seine Umsätze, von bestimmten Ausnahmen abgesehen, keine Umsatzsteuer an das FA zu entrichten hat. Dass die Umsätze eines Landwirts aus dem Einstellen, Füttern und Betreuen von Reitpferden (sog. Pensionspferdehaltung) nicht der Durchs...BStBl 2011 II S. 465