Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB 3/2015 S. 119

Umsatzsteuer | Reverse-Charge bei Metallen – Nichtbeanstandungsregelung erweitert

Das BMF hat die um sechs Monate verlängerte Nichtbeanstandungsregelung bei der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für Lieferungen von bestimmten Metallen auf weitere Umsätze erweitert ().

Durch das ZollkodexAnpG wurden § 13b Abs. 2 Nr. 11 UStG und die Anlage 4 des UStG zum neu gefasst. Der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers auf Metalllieferungen wurde dabei eingeschränkt. So sind Selen und Gold sowie Draht, Stangen, Bänder, Folien, Bleche und andere flachgewalzte Erzeugnisse und Profile aus unedlen Metallen nicht mehr in der Anlage 4 des UStG enthalten. Außerdem wurde entsprechend der bereits bestehenden Regelung des § 13b Abs. 2 Nr. 10 UStG zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers u. a. für die Lieferung von Mobilfunkgeräten auch bei ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen